München - Als bekannt wurde, dass der VW-Konzern durch den Einsatz von Betrugssoftware die Ergebnisse von Abgasprüfungen bei Dieselfahrzeugen systematisch manipuliert hatte, war der Skandal perfekt und der Imageschaden für den Wolfsburger Autobauer immens. Durch bewusste Falschmessungen suggerierte der Konzern die Einhaltung vorgeschriebener Abgasnormen, obwohl der CO2-Ausstoß der Autos in Wirklichkeit deutlich höher war. Aufgedeckt wurden die Manipulationen im September 2015 durch die amerikanische Umweltbehörde EPA.
Obwohl der Abgasskandal nun mehr als zwei Jahre zurückliegt, ist immer noch unklar, welche Ansprüche deutsche VW-Kunden haben. Während die Käufer der betroffenen Wagen in den USA durch erfolgreiche Sammelklagen inzwischen hohe Entschädigungen erhalten haben, müssen die Betroffenen in Deutschland einzeln vor Gericht klagen. Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband hält es für skandalös, wie der Konzern mit den betrogenen Kunden in Deutschland umgeht, und hegt den Verdacht, dass Volkswagen das Ganze aussitzen will. Sie macht deutschen Verbrauchern trotzdem Mut, weil sie bei den Gerichten eine erfreuliche Tendenz erkennen kann: „Es gibt einen Trend, dass viele Gerichte den Ansprüchen der Verbraucher eher recht geben, und es gibt eine leichte Verschiebung dahingehend, dass die Gerichte sich nicht mehr hauptsächlich mit Gewährleistungsansprüchen beschäftigen, sondern mit Schadensersatzansprüchen.“
Hier setzt auch das Angebot von „Verbraucherhilfe24“ (V24) an. Das Portal wurde als Beratungsstelle für geschädigte Verbraucher gegründet und bietet eine kostenfreie Überprüfung von Kreditverträgen, Lebens- und Rentenversicherungen, Fonds- und Kapitalanlagen sowie Gas- und Stromrechnungen an. Auch kümmert man sich um die Rechte von Fluggästen.Der Finanzexperte von Verbraucherhilfe24, Matthias Hartmann, konkretisierte vor genau einem Jahr: „Derzeit erhalten wir zwischen 50 bis 100 Anfragen täglich. Seit Gründung konnten wir 40.000 Verträge bearbeiten. Diese Erfahrung kann jedem geschädigten Versicherten zugutekommen.“ Mittlerweile haben die Fachanwälte von V24 annähernd 70.000 Verträge geprüft und damit Verbraucherinteressen Rechnung getragen.
Verbraucherhilfe24 ist ein Dienstleistungsangebot der Demafair GmbH aus München. Mit einem Experten-Team aus Bank- und Finanzfachwirten sowie erfahrenen Anwälten setzt sie Verbraucherrechte gegenüber Banken, Versicherungen und Konzernen durch. Das Geschäftsfeld beschreibt das Unternehmen so: „Wir sehen uns als Anlaufstelle für geschädigte Verbraucher. Lassen Sie sich durch unsere erfahrenen Experten über die Rechtslage aufklären. Sie unterstützen Sie und greifen ein, wenn es nötig wird und Sinn macht. Gemeinsam ermitteln und archivieren wir bedeutsame Urteile aus dem verbraucherrechtlichen Bereich und unterstützen Kunden durch zielführende Leistungen, ihr Recht und ihr Geld (zurück) zu bekommen.“
Finanzdienstleistern bietet V24 auch professionelle Hilfe an, wenn es darum geht, geschädigten Autobesitzern im Zuge des Dieselskandals zu ihrem Recht zu verhelfen und Schadensersatzansprüche zu prüfen. Denis Krebs, der Geschäftsführer von Verbraucherhilfe24, erklärte dazu auf Nachfrage: „Finanzdienstleister können ihre Servicekompetenz mit unserem Angebot erweitern und ihren Kunden einen zusätzlichen Mehrwert bringen. Da im Gegensatz zum amerikanischen Recht in Deutschland keine Sammelklagen möglich sind, muss jeder Fahrzeughalter selber gerichtlich gegen den Hersteller oder Händler vorgehen.“ Einfacher sei deshalb der Klageweg über das Rechtsanwaltsnetzwerk von V24.
Den Eigentümern von abgasmanipulierten Volkswagen steht, solange Gewährleistungsansprüche bestehen, das Recht auf Nachlieferung eines Neuwagens ohne manipulierte Software zu. Gegen den Automobilkonzern können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die darauf abzielen, den Rücktritt vom Vertrag und damit die Rücknahme des Fahrzeuges zu erzwingen. Verbraucherhilfe24 bietet Dieselfahrern – Autobesitzern wie Leasingnehmern – an, ihre Rechte gegenüber VW ohne eigenes Kostenrisiko durchzusetzen. Betroffene des Abgasskandals haben ja schon mit genug handfesten Problemen und Risiken zu kämpfen. Dazu gehören der Wertverlust der betroffenen Autos und ihr erschwerter Wiederverkauf, drohende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Großstädten, eine verkürzte Motorlebensdauer, veränderte Motorgeräusche und höhere Verbrauchswerte.
Am 26. Oktober 2017 konnte Verbraucherhilfe24 vermelden, dass seit August schon rund 4.000 Autobesitzer den deutschlandweit tätigen Rechtsdienstleister damit beauftragt haben, im Dieselskandal ihre Rechte durchzusetzen und Schadensersatzansprüche zu prüfen.
Für die Kunden sind die Beratungsangebote von Verbraucherhilfe24 kostenfrei. Wie das funktioniert? V24 vermittelt die Fachanwälte, die eine erste rechtliche Einschätzung des jeweiligen Falles vornehmen. Die Kosten dafür übernimmt Verbraucherhilfe24. Erst bei einer erfolgreichen Klage geht ein Teil des Erlöses an den Rechtsdienstleister. Wenn der Rechtsstreit dagegen nicht zugunsten des Verbrauchers ausgehen sollte, trägt V24 das volle Kosten- und Prozessrisiko. Dieses erfolgsbezogene Vergütungsmodell ist ebenso einfach wie kundenfreundlich.
Die schon erwähnte Marion Jungbluth ruft betroffene VW-Kunden im Namen der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. dazu auf, die Sache juristisch durchzufechten: „Auf eine freiwillige Entschädigung warten wir vergebens, jetzt auch seit über zwei Jahren für die deutschen Kunden, und man gewinnt zunehmend den Eindruck, dass VW das Thema gerne vom Tisch haben möchte. Auch auf der Website haben sie die Informationen heruntergenommen. Da ist nur noch ganz wenig zu finden.“